Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? |
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Dies hat zur Folge, dass sich auch Sachverständige auf dem deutschen Markt betätigen,
die nicht ausreichend qualifiziert sind. Das Bundesverwaltungsgericht: "Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht und ihn aus dem Kreise anderer Sachverständiger heraushebt." Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln, sondern Sie beraten, analysieren, überprüfen und bewerten. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für gerichtliche, unternehmerische und private Entscheidungen. |
Andreas Schulz Orgelbaumeister Orgelsachverständiger |
Infoline Tel.:030 812 98263 Fax:030 812 98262 |
E-Mail info@osv-schulz.com |
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