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  • Wertgutachten

    Unparteiisch − Schweigepflicht − Auskunftspflicht

    Die häufigste Form zur Erstattung eines Wertgutachtens ist die Ermittlung des Verkaufswertes.

    Nicht immer muss ein Verkaufsgrund vorliegen, um Orgeln neutral, kompetent und marktrealistisch bewerten zu lassen.















    Andreas Schulz
    Orgelbaumeister
    Orgelsachverständiger

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    Tel.:030 812 98263
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    E-Mail
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    Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

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