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Schiedsgutachten |
Unparteiisch − Schweigepflicht − Auskunftspflicht Durch ein Schiedsgutachten sollen Streitigkeiten außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich erledigt werden. Vorraussetzung für die Erstellung eines Schiedsgutachtens ist, dass sich die streitenden Parteien auf einen Sachverständigen einigen, der als Schiedsgutachter auftreten soll. Im Schiedsgutachten befasst sich der Sachverständige -wie im Privatgutachten- ausschließlich mit der Klärung von Fachfragen. Das Schiedsgutachten selbst ist dem Privatgutachten weitestgehend ähnlich, mit dem Unterschied, dass die Feststellungen im Schiedsgutachten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für beide Seiten rechtsverbindlich sind. Beide Parteien haben ein Recht auf Aushändigung des Gutachtens. |
Andreas Schulz Orgelbaumeister Orgelsachverständiger |
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