• Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Wertgutachten
  • Schadengutachten
  • Beratung
  • Abnahme

  • Schadengutachten

    Unparteiisch − Schweigepflicht − Auskunftspflicht

    Schadengutachten werden bei Sach− und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder vom Versicherten (Geschädigten) heran gezogen.

    Schwerpunkte der Gutachtenserstattung:
    1. Begutachtung von Sach− und Haftpflichtschäden
    2. Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
    3. Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe
    Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten beantwortet werden.





    Andreas Schulz
    Orgelbaumeister
    Orgelsachverständiger

    Infoline
    Tel.:030 812 98263
    Fax:030 812 98262

    E-Mail
    info@osv-schulz.com

    Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

    Information zum Logo